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Konform
Grundlagen8 MinutenAktualisiert am 15.01.2026

BFSG: Wer ist betroffen und was ist konkret zu tun?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Wer fällt darunter, welche technischen Anforderungen gelten – und wo fängt man sinnvollerweise an?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft erstmals in großem Umfang private Unternehmen – bis dahin war Barrierefreiheit im Web vor allem ein Thema für öffentliche Stellen.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz knüpft nicht an die Branche an, sondern an das Produkt oder die Dienstleistung. Für Websites ist vor allem eine Kategorie relevant: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind damit Angebote, bei denen Verbraucher online einen Vertrag abschließen können.

  • Onlineshops jeder Größe
  • Buchungsstrecken für Hotels, Termine, Tickets, Reisen
  • Abonnements und digitale Produkte
  • Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, Telekommunikation und E-Books (eigene Kategorien im Gesetz)

Eine reine Firmenpräsentation ohne Vertragsschluss – die klassische Visitenkarten-Website – fällt nach überwiegender Auffassung nicht darunter. Sobald aber ein Formular zu einem verbindlichen Vertrag führt, wird die Einordnung heikel.

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen – nicht aber bei Produkten. Die Schwelle wird über beide Kriterien geprüft.

Welche technischen Anforderungen gelten?

Das BFSG selbst enthält keine technischen Details. Es verweist über die Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, die ihrerseits die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA übernimmt. Praktisch heißt das: Wer WCAG 2.1 AA erfüllt, erfüllt die technischen Anforderungen.

Die WCAG gliedert sich in vier Prinzipien, die als Merksatz „POUR“ bekannt sind:

PrinzipBedeutungTypisches Beispiel
WahrnehmbarInhalte müssen über mehr als einen Sinneskanal erfassbar seinAlternativtext für Bilder, Untertitel für Videos
BedienbarAlles muss ohne Maus funktionierenTastaturbedienung, sichtbarer Fokus, Sprunglinks
VerständlichSprache und Verhalten müssen vorhersehbar seinSprachauszeichnung, klare Fehlermeldungen
RobustHilfsmittel müssen den Code interpretieren könnenGültiges HTML, korrekte ARIA-Rollen

Was automatisiert prüfbar ist – und was nicht

Realistisch lassen sich etwa 30 bis 40 Prozent der WCAG-Erfolgskriterien automatisiert prüfen. Das klingt wenig, ist aber genau der Teil, der sich am schnellsten und günstigsten beheben lässt: fehlende Alternativtexte, unbeschriftete Formularfelder, zu geringe Kontraste, kaputte Überschriftenhierarchien.

Nicht automatisiert prüfbar ist die inhaltliche Qualität: Ob ein Alternativtext das Bild sinnvoll beschreibt, ob die Reihenfolge beim Durchtabben logisch ist, ob eine Fehlermeldung verständlich formuliert wurde. Dafür braucht es einen Menschen – idealerweise einen, der selbst mit Hilfsmitteln arbeitet.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit

Wer unter das BFSG fällt, muss Informationen zur Barrierefreiheit des Angebots bereitstellen. Diese Erklärung sollte den Stand der Vereinbarkeit benennen, bekannte Einschränkungen auflisten und einen Weg nennen, über den Nutzer Barrieren melden können. Öffentliche Stellen kennen diese Pflicht bereits aus der BITV 2.0.

Eine sinnvolle Reihenfolge

  1. 1Bestandsaufnahme: automatisiert prüfen, was messbar ist. Das dauert Minuten statt Tage und liefert eine priorisierte Liste.
  2. 2Kritische Punkte zuerst: fehlende Alternativtexte und unbeschriftete Formularfelder machen die Nutzung unmöglich, nicht nur unbequem.
  3. 3Kontraste korrigieren: meist eine Handvoll Farbwerte im Stylesheet, Wirkung auf der ganzen Website.
  4. 4Tastaturbedienung manuell testen: nur Tab, Shift+Tab, Enter und Leertaste – kommst du überall hin und siehst du immer, wo du bist?
  5. 5Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, mit ehrlicher Nennung der offenen Punkte.
  6. 6Überwachung einrichten, damit der Stand nicht beim nächsten Update wieder verfällt.

Der Nebeneffekt

Fast alles, was Barrierefreiheit verbessert, verbessert auch die Nutzbarkeit für alle anderen: klarere Struktur, lesbarere Kontraste, robustere Formulare. Und Suchmaschinen lesen Seiten ganz ähnlich wie ein Screenreader.

Keine Rechtsberatung

Dieser Text erklärt technisch messbare Anforderungen und ist nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.