Nicht notwendige Cookies werden vor der Einwilligung gesetzt
Wertet die Set-Cookie-Header des ersten Seitenaufrufs aus und vergleicht die Cookie-Namen mit bekannten Tracking-Cookies (_ga, _fbp, _hj…).
Warum das zählt
Wird ein Tracking-Cookie schon beim ersten Aufruf gesetzt, kann die Einwilligung nach § 25 TDDDG technisch nicht vorgelegen haben. Das ist einer der am leichtesten nachweisbaren Verstöße überhaupt. Konform prüft technisch messbare Merkmale und ist keine Rechtsberatung.
So behebst du es
Konfiguriere das Consent-Tool so, dass Skripte blockiert werden, bis die Zustimmung vorliegt. Serverseitig gesetzte Analytics-Cookies müssen ebenfalls hinter die Einwilligung.
Einordnung des Schweregrads
Erschwert die Nutzung erheblich oder birgt ein konkretes rechtliches Risiko. Verstöße dieser Kategorie fließen entsprechend stark in die Gesamtbewertung ein.
Ausführliche Anleitungen
Diese Seite beschreibt eine technisch messbare Prüfung und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung deiner Situation wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.