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Konform
Kanzleien

Die eigene Website sollte halten, was man Mandanten rät

Rechtsanwältinnen, Steuerberater und Unternehmensberatungen beraten zu Compliance – und übersehen dabei häufig die eigene Website. Das ist unangenehmer als bei anderen Branchen, weil die Erwartungshaltung eine andere ist.

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Wie die Rechtslage hier aussieht

Beratungsleistungen werden meist nicht online abgeschlossen und fallen dann nicht unter den elektronischen Geschäftsverkehr des BFSG. Ob dein Angebot konkret unter das BFSG fällt, hängt vom Einzelfall ab – das gehört in eine rechtliche Beratung. Berufsrechtliche Informationspflichten (etwa Angaben zur Kammer und zur Berufshaftpflicht) sowie § 5 DDG gelten in jedem Fall.

Konform prüft technisch messbare Merkmale und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was wir hier typischerweise finden

  • Unvollständige Pflichtangaben

    Kammer, Berufsbezeichnung und Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung fehlen häufig im Impressum.

  • Newsletter-Anmeldung ohne Einwilligungsnachweis

    Ein Feld ohne Hinweis auf die Verarbeitung genügt der Nachweispflicht aus Art. 7 DSGVO nicht.

  • Tracker im Theme

    Analytics-Skripte laufen ohne Einwilligung mit – ausgerechnet auf Seiten, die zu Datenschutz beraten.

  • PDF-Downloads ohne barrierefreie Alternative

    Merkblätter als gescanntes PDF sind für Screenreader nicht lesbar.

Sinnvolle Reihenfolge

  1. 1Impressum auf berufsrechtliche Vollständigkeit prüfen.
  2. 2Tracking hinter eine echte Einwilligungslösung legen.
  3. 3Merkblätter zusätzlich als HTML bereitstellen.
  4. 4Formulare mit Datenschutzhinweis und dokumentierter Einwilligung versehen.

Besonders relevante Prüfungen

Insgesamt laufen 61 Prüfungen – alle im Katalog ansehen.

In 20 Sekunden wissen, wo ihr steht

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